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Wissenswertes rund um Abzugs- und Gartenwasserzähler

Auf dieser Seite:

Für manche Kunden kann es sinnvoll sein, einen Gartenwasser- oder Abzugszähler zu installieren bzw. installieren zu lassen. Denn für Wasser, das nachweislich nicht in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt, fallen keine Abwassergebühren an. Die Kosten für Beschaffung sowie Einbau, Wartung und Wechsel (durch einen zugelassenen Vertragsinstallateur für Kunden im Versorgungsgebiet Klein Wittensee) muss der Kunde selbst tragen. Bitte beachten Sie die für Ihren Einsatzort des Abzugs- oder Gartenwasserzählers jeweils gültige Gemeindesatzung!

Zählerstände sowie Zählerwechsel meldet jeder Kunde eigenverantwortlich an das Amt Hüttener Berge in Groß Wittensee!

Unser Tipp:

  • Vergleichen Sie die Kosten für die Anschaffung und ggf. Installation eines Gartenwasser- oder Abzugszählers mit den zu erwartenden Abwassergebühren und rechnen Sie hoch, ob sich für Sie ein Gartenwasser- oder Abzugszähler lohnt.

  • Stellen Sie sicher, dass die Eichfrist Ihres Zählers (die zur Zeit 6 Jahre beträgt) nicht abgelaufen ist, denn sonst wird das Amt Hüttener Berge die gemessene Wassermenge nicht anerkennen. Sie sind selbst für die Einhaltung der Eichfrist und die rechtzeitige Meldung des Zählerstands zuständig!

  • Die Entnahmestelle, an der ein Abzugs- oder Gartenwasserzähler installiert ist, muss mit dem vorhandenen Trinkwasserleitungssystem im Haus verbunden sein. Achten Sie darauf, dass Sie zwingend einen geeichten und optional einen möglichst frostsicheren Abzugszähler verwenden. Bei fehlender Frostsicherheit sollte der Abzugszähler rechtzeitig abmontiert und bis zum Wiedereinbau frostfrei gelagert werden.

Zusammengefasst:

  1. Die Zuständigkeit bzgl. Einbau, Wartung und Wechsel eines Abzugs- oder Gartenwasserzählers ist abhängig von der jeweils gültigen Gemeindesatzung.

  2. Zählerstände und Zählerwechsel (z. B. nach Ablauf der Eichfrist, Austausch wegen Defekt o. ä.) werden vom Kunden selbst ausschließlich und eigenverantwortlich an das Amt Hüttener Berge in Groß Wittensee gemeldet. Frau Steinig ist derzeit die zuständige Sachbearbeiterin dafür. Hier die Kontaktdaten dazu!

Wasserbeschaffungsverband Holzbunge / Klein Wittensee
Mühlenweg 5
24361 Holzbunge

Telefon: 0157 - 72 100 764
info@wbv-holzbunge-klein-wittensee.de
www.wbv-holzbunge-klein-wittensee.de

Störungsnummer

In dringenden Notfällen erreichen Sie uns unter folgenden Telefonnummern.

Herrn Reinhardt Thoms: 0157 - 72 100 764
Verbandsvorstand
Herrn Hans-Jürgen Wieck: 0170 - 46 82 074
Wasserwärter

Bankverbindung
VR Bank Schleswig-Mittelholstein eG
IBAN: DE98 2169 0020 0005 5605 51
BIC: GENODEF1SLW

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